Eine EAS in Paraguay gründen: Voraussetzungen, Ablauf und was danach kommt
Die Eintragung der Gesellschaft ist nur ein Teil der Arbeit. Vor dem Start sollte klar sein, wer den Antrag einreicht, welche Unterlagen je nach Gesellschafter unterschiedlich sind und was organisiert werden muss, sobald das Unternehmen besteht.
Inhalt
1. Zuerst: Was ist eine EAS?
Die Empresa por Acciones Simplificadas ist eine durch Gesetz Nr. 6480/2020 geschaffene juristische Person. Sie kann einen oder mehrere Beteiligte haben, natürliche oder juristische Personen, und erhält mit der Eintragung eigene Rechtspersönlichkeit.
Das Gesetz legt kein allgemeines Mindestkapital für die Gründung fest. Das angegebene Kapital sollte dennoch zur Tätigkeit und zu den Einlagen passen, zu denen sich die Gesellschafter tatsächlich verpflichten. Eine regulierte Tätigkeit kann zusätzliche Anforderungen haben, die separat geprüft werden müssen.
Die EAS erlaubt eine vergleichsweise einfache Struktur, bleibt aber eine Gesellschaft. Vermögen, Unterlagen und Verpflichtungen sind von denen der Aktionäre getrennt.
2. Es ist wichtig, wer das Verfahren startet
Die Gründung erfolgt online über die EAS-Plattform des MIC.
Der Zugang erfolgt mit der elektronischen Identität des wichtigsten gesetzlichen Vertreters. Laut den derzeitigen häufigen Fragen von SUACE wird diese elektronische Identität mit paraguayischem Personalausweis erlangt.
Das ist besonders wichtig, wenn alle Gesellschafter Ausländer sind. Aktionär zu sein und die Person zu sein, die das Verfahren im System durchführen kann, ist nicht notwendigerweise dasselbe.
Hat ein ausländischer Gesellschafter keinen dauerhaften Aufenthalt, erlaubt SUACE die Beteiligung unter den veröffentlichten Dokumentationsbedingungen, verlangt aber einen gesetzlichen Vertreter, der die Voraussetzungen für die Nutzung des Systems erfüllt. Wird die Vertretung durch eine im Ausland ausgestellte Vollmacht erteilt, muss diese die anwendbaren Legalisierungs- oder Apostille- und Übersetzungsformalitäten erfüllen.
3. Was vor dem Öffnen der Plattform geklärt werden sollte
Ein erheblicher Teil von Beanstandungen und Korrekturen lässt sich vermeiden, wenn die Grundentscheidungen vorher getroffen werden.
Bereiten Sie mindestens vor:
- vorgeschlagene Firmenbezeichnung;
- Identität und Unterlagen aller Gesellschafter;
- gesetzlichen Vertreter;
- Unternehmenssitz;
- Tätigkeit des Unternehmens;
- Dauer, falls eine vom Regelfall abweichende Dauer vorgesehen ist;
- Kapital und Art der Einbringung;
- Verteilung der Aktien;
- Organe für Governance und Verwaltung;
- E-Mail-Adresse des Unternehmens;
- Vollmachten oder Vertretungsunterlagen, falls erforderlich;
- Nachweise für eingebrachte Vermögenswerte, wenn das Kapital nicht ausschließlich in Geld eingebracht wird.
Es ist nicht sinnvoll, eine übermäßig breite Tätigkeit „für alle Fälle“ anzugeben. Die erklärte Tätigkeit sollte dem entsprechen, was das Unternehmen tatsächlich tun will, und kann andere Registrierungen, Genehmigungen und Pflichten beeinflussen.
4. Unterlagen: Nicht jeder Gesellschafter legt dasselbe vor
Paraguayische natürliche Person
Die Grunddokumentation beginnt mit einem gültigen paraguayischen Personalausweis.
Ausländer mit paraguayischem Personalausweis
Die offiziellen EAS-Anforderungen sehen den paraguayischen Personalausweis und die von SUACE genannten Migrationsunterlagen vor.
Ausländer ohne Aufenthalt
Die veröffentlichten Anforderungen erlauben einem Gesellschafter, der nicht dem Leitungs- oder Verwaltungsorgan angehört, einen Identitätsnachweis oder Reisepass seines Herkunftslandes vorzulegen.
Handelt ein Dritter aufgrund einer Vollmacht, müssen die Vertretungsunterlagen korrekt vorbereitet werden. Eine im Ausland ausgestellte Vollmacht kann eine Apostille oder Legalisation benötigen und muss, wenn sie in einer anderen Sprache ausgestellt ist, von einem zugelassenen Übersetzer ins Spanische übersetzt werden.
Juristische Person als Gesellschafter
Ist der Gesellschafter selbst ein Unternehmen, wird die Dokumentation umfangreicher: Gründungsunterlagen dieser juristischen Person, Gesellschaftsbeschluss zur Genehmigung der Beteiligung, Vertretung sowie Unterlagen zur Gesellschaft selbst und zu den handelnden Personen.
Bei einer ausländischen juristischen Person sind Ursprungsformalitäten, Apostille oder Legalisation und Übersetzung besonders relevant.
Die praktische Konsequenz ist einfach: Gibt es ausländische Gesellschafter oder juristische Personen, sollte die Dokumentenmappe vor Beginn der Dateneingabe vorbereitet werden.
5. Standardstatut, private Urkunde oder öffentliche Urkunde
Für eine EAS gibt es nicht nur ein einziges zulässiges Gründungsdokument.
Standardstatut
Das System erzeugt aus den eingegebenen Daten ein Standardmodell. Es sollte nicht wie eine frei editierbare Textdatei verändert werden.
Das ist die einfachste Variante, wenn die Standardregeln für das Verhältnis zwischen den Gesellschaftern ausreichen.
Private Urkunde
Gesetz 6480 erlaubt eine private Gründungsurkunde mit beglaubigten Unterschriften, die die gesetzlich erforderlichen Angaben enthält.
Sie kann sinnvoll sein, wenn die Gesellschafter Regelungen benötigen, die das Standardmodell nicht abdeckt.
Öffentliche Urkunde
Eine EAS kann auch durch öffentliche Urkunde gegründet werden. Bestimmte Sacheinlagen können ebenfalls diese Form erforderlich machen.
Die Entscheidung zwischen diesen Optionen sollte nicht auf „was geht schneller?“ reduziert werden. Bei mehreren Gesellschaftern, zukünftigen Investoren oder besonderen Verwaltungsregeln kann der Inhalt wichtiger sein als einige Tage Unterschied bei der Bearbeitung.
6. So läuft das Verfahren praktisch ab
In praktischen Schritten:
- Grundstruktur festlegen und Unterlagen zusammenstellen.
- Der gesetzliche Vertreter greift mit elektronischer Identität auf das System zu.
- Daten der EAS und ihrer Beteiligten eingeben.
- Das entsprechende Gründungsdokument auswählen oder hochladen.
- Die je nach Gesellschaftern, Vertretung und Kapital erforderlichen Nachweise beifügen.
- Antrag einreichen.
- Die Behörden führen ihre Prüfungen durch.
- Beanstandungen gegebenenfalls korrigieren.
- Nach Abschluss der Eintragung verfügt die Gesellschaft über ihre Gründung und die im Verfahren erzeugten Dokumente.
Offizielle Mitteilungen zum Verfahren gehen an die in der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse des Unternehmens. SUACE weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht die E-Mail eines Dritten — etwa eines Gestors oder Buchhalters — als offizielle Adresse verwendet werden soll.
Die Unternehmens-E-Mail sollte daher bereits bestehen und unter Kontrolle des Kunden sein, bevor der Antrag eingereicht wird.
7. Wie lange dauert es?
SUACE veröffentlicht bei Anträgen ohne Beanstandungen folgende Zeiten:
- 72 Geschäftsstunden bei Verwendung des Standardstatuts;
- 8 Geschäftstage bei Verwendung eines anderen Gründungsdokuments, etwa einer privaten Urkunde mit beglaubigten Unterschriften oder einer öffentlichen Urkunde.
Das sind Bearbeitungszeiten der Verwaltung, keine Zusage, dass jedes Unternehmen innerhalb dieses Zeitraums vollständig betriebsbereit ist.
Je nach Fall kommen hinzu:
- Vorbereitung von Vollmachten;
- Apostillen oder Legalisierungen;
- Übersetzungen;
- Beglaubigungen;
- Beschaffung von Unterlagen;
- Korrektur von Beanstandungen;
- anschließende operative Einrichtung.
Bei einem ausländischen Gesellschafter wird Zeit häufig vor der Einreichung gespart, nicht danach.
8. Ausländische Gesellschafter: Was ändert sich tatsächlich?
Die Frage „Kann ein Ausländer eine EAS besitzen?“ ist zu einfach gestellt.
Nach den aktuellen Angaben von SUACE kann ein Ausländer als Gesellschafter beteiligt sein. Was sich ändert, sind die Unterlagen und in bestimmten Fällen die Möglichkeit, ohne entsprechende paraguayische Dokumentation Verwaltungs- oder Vertretungsfunktionen zu übernehmen.
Ein ausländischer Gesellschafter ohne Aufenthalt kann einen gesetzlichen Vertreter benötigen, der die lokalen Anforderungen erfüllt, sowie eine korrekt ausgestellte Vollmacht.
Damit lassen sich drei Fragen trennen:
- Eigentum: Wer hält die Aktien?
- Vertretung: Wer darf für das Unternehmen handeln?
- Aufenthalt: Welchen persönlichen Migrationsstatus hat der Ausländer?
Die Gründung eines Unternehmens ist nicht automatisch mit dem Erhalt eines paraguayischen Aufenthalts gleichzusetzen.
9. Die EAS besteht: Jetzt beginnt der Betrieb
Dieser Teil erhält meist weniger Aufmerksamkeit als die Gründung und ist der Punkt, an dem viele Probleme entstehen.
RUC prüfen
Prüfen Sie die registrierten Daten und Steuerpflichten. Allein aus der Rechtsform lassen sich nicht sämtliche Pflichten des Unternehmens ableiten.
Rechnungsstellung vorbereiten
Seit dem 1. April 2025 verlangt die DNIT, dass juristische Personen, die neu als Steuerpflichtige im RUC registriert werden, ihre Steuerbelege über elektronische Systeme ausstellen, vorbehaltlich der in den Vorschriften vorgesehenen Ausnahmen.
Warten Sie mit der Rechnungsstellung nicht bis zum Tag des ersten Verkaufs.
Buchhaltung organisieren
Legen Sie ab dem ersten Monat fest:
- wo Eingangsrechnungen eingehen;
- wie Bankbewegungen bereitgestellt werden;
- wer Zahlungseingänge und Auszahlungen meldet;
- wie Einlagen oder Darlehen von Gesellschaftern dokumentiert werden;
- wer Fragen der Buchhaltung beantwortet;
- und welches interne Datum für den Abschluss der Monatsunterlagen gilt.
Gesellschaftsinformationen aktuell halten
Gesetz Nr. 6446/2019 schuf Verwaltungsregister für Personen und juristische Strukturen sowie wirtschaftlich Berechtigte. Das MEF verwaltet diese Meldungen derzeit über SIARA.
Die Gründung bedeutet nicht, dass spätere Änderungen bei Aktionären, Kontrolle, Vertretung oder anderen relevanten Daten ignoriert werden können.
10. Checkliste für den ersten Monat
Bevor Sie die Eröffnung als abgeschlossen betrachten, prüfen Sie:
- Gründungsunterlagen abgelegt und archiviert;
- RUC und Steuerdaten geprüft;
- offizielle E-Mail unter Kontrolle des Unternehmens;
- Rechnungsstellung funktionsbereit;
- Bankkonto oder Finanzablauf definiert;
- Gesellschaftereinlagen dokumentiert;
- interne verantwortliche Person für die Unterlagen bestimmt;
- Buchhaltungs- und Steuerkalender vereinbart;
- Situation der Gesellschaftsregister und wirtschaftlich Berechtigten geprüft;
- arbeitsrechtliche Pflichten geprüft, falls Mitarbeiter beschäftigt werden;
- branchenspezifische Genehmigungen geprüft, falls erforderlich.
11. Was Sandra Ovelar koordinieren kann
Die Arbeit kann vor Einreichung der EAS beginnen: Struktur aus operativer und buchhalterischer Sicht prüfen, Unterlagen ordnen, Gründung koordinieren und die anschließende Steuer- und Buchhaltungsroutine vorbereiten.
Erfordert der Fall eine öffentliche Urkunde, spezielle rechtliche Entscheidungen, komplexe Vollmachten oder andere einem bestimmten Berufsstand vorbehaltene Tätigkeiten, sollte dies mit Notar oder Anwalt entsprechend koordiniert werden.
Bereiten Sie eine EAS vor?
Offizielle Quellen
Offizielle Quellen
Geltungsbereich dieses Ratgebers
Diese Informationen sind allgemeiner Natur und wurden zum angegebenen Datum geprüft. Anforderungen können sich ändern; die steuerliche, gesellschaftsrechtliche oder dokumentarische Situation hängt vom jeweiligen Unternehmen ab. Erfordert eine Entscheidung rechtliche, notarielle, migrationsrechtliche oder andere fachliche Beratung, sollte sie mit dem jeweils zuständigen Fachmann geprüft werden.